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   VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048, 22 A 03.40049   

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https://dejure.org/2006,34741
VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048, 22 A 03.40049 (https://dejure.org/2006,34741)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.01.2006 - 22 A 03.40048, 22 A 03.40049 (https://dejure.org/2006,34741)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 22 A 03.40048, 22 A 03.40049 (https://dejure.org/2006,34741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Standort-Zwischenlager

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 07.10.2004 - 22 A 03.40036

    Bestätigung atomrechtlicher Betriebsgenehmigung für den Forschungsreaktor in

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048
    Die Vorschrift ist auch im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Schutzpflicht für Leben und Gesundheit von Menschen auszulegen, die aus Art. 1 Abs. 3 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgt ( BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036 , zum gleichlautenden § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG ).

    b) Den Klägern ist auch darin Recht zu geben, dass die gesetzliche Formulierung "erforderlicher Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter" in § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG den Schutz gegen gezielte terroristische Angriffe einschließt ( BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036 , zum gleichlautenden § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG ).

    Dies gilt auch ohne ausdrückliche Nennung des Anlagenbetreibers als Pflichtigen in § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG ; der Pflichtige wird auch in § 6 Abs. 2 Nrn. 2 AtG nicht ausdrücklich genannt und ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189 [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 31.87] ; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036 , jeweils zum gleichlautenden § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG ).

    Es kann auch nicht zweifelhaft sein, dass der Eigentümer von Anlagen mit hohem Risikopotenzial, z.B. von kerntechnischen Anlagen, auch im Falle terroristischer Störmaßnahmen Dritter im Rahmen der gesetzlichen Eigentumsinhaltsbestimmung gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zu adäquaten baulich-technischen und personell-organisatorischen Anstrengungen gesetzlich verpflichtet werden darf und - mit Blick auf die staatliche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG - sogar verpflichtet werden muss ( BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036 , zum gleichlautenden § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG ; Koch/John, DVBl 2002, 1578/1581 ).

    Gefahren und Risiken durch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter müssen "praktisch", d.h. nach den Maßstäben praktischer Vernunft, ausgeschlossen sein (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f. [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 31.87] ; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036 , jeweils zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG ).

    Ein Nachbaranspruch auf Restrisikominimierung besteht nicht; es besteht auch kein Anspruch darauf, jede technisch machbare und nicht völlig unverhältnismäßige Maßnahme zur Minimierung des Restrisikos zu ergreifen (vgl. BVerwG vom 22.1.1997, DVBl 1997, 719/722 , zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG ; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036 , zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG ).

    Von der grundsätzlichen Maßgeblichkeit dieser Regelwerke ist der Verwaltungsgerichtshof bereits im Urteil vom 7. Oktober 2004 - Az. 22 A 03.40036 ausgegangen; das Bundesverwaltungsgericht hat dies gebilligt ( Beschluss vom 9.2.2005 - Az. 7 B 160.04 , S. 3).

    Diese Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG entwickelt hat, gelten in gleicher Weise für die Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f. [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 31.87] ; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036 ) und darüber hinaus für den gleichlautenden § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG .

    Im Übrigen wird das BfS im Falle der Aufnahme der kommerziellen Nutzung des Airbus A 380-F zu würdigen haben, ob nachträgliche Anordnungen nach § 17 Abs. 1 Satz 3 AtG gerechtfertigt sind (vgl. BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036 , S. 16).

    Im Vordergrund stehen hier nicht nur die finanziellen Aspekte, sondern auch die Geheimhaltungsinteressen aus betrieblichen Gründen und vor allem aus Sicherheitsgründen (vgl. BayVGH vom 7.10.2004 - 22 A 03.40036 , S. 19), die letztlich dafür maßgeblich sind, dass Angaben über Maßnahmen zum Schutz der Anlage und ihres Betriebs gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter nicht öffentlich auszulegen sind ( § 3 Abs. 1 Nr. 3 , § 6 Abs. 1 und 2 AtVfV ).

    Soweit die Kläger zu 2 bis 4 unter ausdrücklicher Erwähnung des Wortes "nachträglich" in § 17 Abs. 1 AtG eine Verpflichtungsklage, gerichtet auf den Erlass nachträglicher atomaufsichtlicher Anordnungen, erhoben haben, ist diese bereits mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, weil sich die Kläger bisher nicht mit einem entsprechenden Antrag an das BfS gewandt haben ( § 75 VwGO ; vgl. auch BayVGH vom 7.10.2004 - 22 A 03.40036 , S. 6).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048
    Denn eine hinreichende Sicherheit vor gezielten terroristischen Anschlägen Dritter ist durchwegs dann nicht erreichbar, wenn nicht auch die Anlagenbetreiber ihren Beitrag vor allem mit baulich-technischen, aber auch mit personell- organisatorischen Maßnahmen leisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189 [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 31.87] ; so auch die Antwort der Bundesregierung vom 31.3.2004 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion, BT-Drs. 15/2829, S. 4 f.).

    c) Bei der Prüfung der Frage, ob der im Sinn des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG erforderliche Schutz gewährleistet ist, ist aber in Übereinstimmung mit dem Rechtsstandpunkt der Beigeladenen zu berücksichtigen, dass die Abwehr gezielter terroristischer Störmaßnahmen Dritter typischerweise eine öffentliche Aufgabe des Staates und nicht eine private Angelegenheit des Betreibers einer kerntechnischen Anlage ist (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/188 f. [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 31.87] ).

    Dies gilt auch ohne ausdrückliche Nennung des Anlagenbetreibers als Pflichtigen in § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG ; der Pflichtige wird auch in § 6 Abs. 2 Nrn. 2 AtG nicht ausdrücklich genannt und ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189 [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 31.87] ; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036 , jeweils zum gleichlautenden § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG ).

    Den Betreiber einer kerntechnischen Anlage trifft in diesem Spannungsfeld insbesondere die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz der Anlage durch baulich-technische Vorkehrungen sowie durch organisatorische Maßnahmen "bis zum Eintreffen der Polizei" zu gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/189 [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 31.87] ; Leidinger, DVBl 2004, 95/100 ; Sendler, NVwZ 2002, 681/682).

    Gefahren und Risiken durch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter müssen "praktisch", d.h. nach den Maßstäben praktischer Vernunft, ausgeschlossen sein (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f. [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 31.87] ; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036 , jeweils zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG ).

    Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, ob die Wertung der Genehmigungsbehörde auf willkürfreien Annahmen und ausreichenden Ermittlungen beruhte (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192 [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 31.87] ).

    Diese Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG entwickelt hat, gelten in gleicher Weise für die Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 f. [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 31.87] ; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036 ) und darüber hinaus für den gleichlautenden § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG .

    Die Exekutive mit ihren Informationsbeschaffungsmöglichkeiten kann die Erfüllung dieser Aufgabe am besten gewährleisten (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/191 [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 31.87] ).

    So sind z.B. Prognosen über voraussichtliche Täter und voraussichtliches Täterverhalten anzustellen (BVerwG vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 185/192 [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 31.87] ).

  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gebot der Schadensvorsorge nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG , die auf § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG anwendbar ist (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ), ist im vorliegenden Fall nicht zu prüfen, ob die Behältersicherheit im Sinn von § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG dem Stand von Wissenschaft und Technik genügt.

    Dies ist dann der Fall, wenn die der behördlichen Sicherheitsbeurteilung zu Grunde liegenden Sicherheitsannahmen auf einer ausreichenden Datenbasis beruhten und dem im Zeitpunkt der Behördenentscheidung gegebenen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung trugen (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655 f. [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).

    Es kommt darauf an, ob die Genehmigungsbehörde im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens diese Wertung von Rechts wegen treffen durfte (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/655 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Verwaltungsgerichtshof vor allem die Tatfrage beantworten, welche Überlegungen die Genehmigungsbehörde bei ihrer Sicherheitsbeurteilung angestellt hat (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).

    Soweit diese Überlegungen im Genehmigungsverfahren nicht in vollem Umfang aktenkundig geworden sind, muss der Verwaltungsgerichtshof diesbezüglich zunächst einmal prüfen, ob sich auf anderem Wege nachvollziehen lässt, welche Fragen die behördliche Sicherheitsbeurteilung in den Blick genommen hat und wie sie diese beantwortet hat (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).

    Er darf sich auf sachverständige Begutachtungen stützen, ohne die vom Sachverständigen zu Grunde gelegten Materialien beiziehen zu müssen, sofern nicht Mängel erkennbar sind, die die Einholung eines Obergutachtens erfordern würden (BVerwG vom 2.7.1998 NVwZ 1999, 654/657 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).

    Eine derartige Beweiserhebung ist beweisrechtlich nicht geboten (BVerwG vom 2.7.1998, NVwZ 1999, 654/656 [BVerwG 02.07.1998 - 11 B 30/97] ).

  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40019

    Standort-Zwischenlager

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048
    Dies hat die Beklagte in der Klageerwiderung klargestellt (Schriftsatz vom 15.11.2004 im Verfahren 22 A 04.40016, S. 18 ff; Schriftsatz vom 9.3.2005 im Verfahren 22 A 04.40016, S. 8), ebenso in der mündlichen Verhandlung in den Verfahren 22 A 03.40019 - 21 vom 12. November 2004.

    In der mündlichen Verhandlung in den Verfahren 22 A 03.40019 - 21 vom 12. November 2004 hat die Beklagte bestätigt, dass im Tatmittelkatalog der bereits erwähnten sog. Lastannahmen (Auslegungsgrundlagen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für den Schutz kerntechnischer Anlagen der Sicherungskategorie I gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter) Angriffe mit panzerbrechenden Waffen aufgeführt sind.

    Der insbesondere von den Klägern des Verfahrens 22 A 04.40016 befürchtete Zirkaloybrand mit der Folge einer größeren Emissionshöhe (20 m statt 9 m nach Angaben der Kläger des Verfahrens 22 A 04.40016 im Schriftsatz vom 2.12.2005; S. 45 des vorgelegten Gutachtens) ist nach Einschätzung des BfS nicht zu unterstellen, weil er bei den 1992 durchgeführten Beschussversuchen tatsächlich nicht auftrat und durch die Befüllung der Behälter mit dem Edelgas Helium im Ansatz verhindert wird (Schriftsatz der Beklagten im Verfahren 22 A 03.40019 - 21 vom 30.6.2005, S. 22).

    Hierbei handelt es sich aber bereits um ein Szenario, dass so hochgradig unwahrscheinlich ist, dass es als Restrisiko außer Betracht bleiben kann (vgl. BayVGH vom 12.1.2006 -Az.: 22 A 03.40019 - 21, VI 2 d).

    Demgemäß hat die Beklagte in der mündlichen Verhandlung in den Verfahren 22 A 03.40019 - 21 vom 12. November 2004 ergänzende Ausführungen "bezüglich der Plausibilität der Ergebnisse" angeboten.

  • BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 7.95

    Klagen gegen das Kernkraftwerk Obrigheim erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048
    Das Ausmaß des Drittschutzes hinsichtlich der Störfallvorsorge ergibt sich aus § 49 Abs. 1 StrlSchV , der gemäß § 49 Abs. 2 StrlSchV auch in den Fällen des Art. 6 AtG anwendbar ist (vgl. BVerwG vom 22.1.1997, BVerwGE 104, 36/46 [BVerwG 22.01.1997 - 11 C 7/95] ).

    Ein Nachbaranspruch auf Restrisikominimierung besteht nicht; es besteht auch kein Anspruch darauf, jede technisch machbare und nicht völlig unverhältnismäßige Maßnahme zur Minimierung des Restrisikos zu ergreifen (vgl. BVerwG vom 22.1.1997, DVBl 1997, 719/722 , zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG ; BayVGH vom 7.10.2004 - Az. 22 A 03.40036 , zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG ).

    Dazu müssten sie einen Geschehensablauf schildern, der nach dem Maßstab der praktischen Vernunft so wahrscheinlich ist, dass er nicht mehr dem Restrisikobereich zugerechnet werden darf (vgl. BVerwG vom 22.1.1997, DVBl 1997, 719/722 , m.w.N.).

    Die Schwelle zum Bereich des Restrisikos nach dem Maßstab der praktischen Vernunft zu bestimmen, liegt demnach in der Verantwortung der Genehmigungsbehörde (vgl. BVerwG vom 22.1.1997, DVBl 1997, 719/723 f. ).

  • BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98

    Divergenzrüge; Bindungswirkung des zurückverweisenden Revisionsurteils;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048
    Der Verordnungsgeber hat dabei den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631 [BVerwG 16.02.1998 - 11 B 5/98] ) nicht überschritten.

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Verordnungsgeber einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet hätte (BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631 [BVerwG 16.02.1998 - 11 B 5/98] ).

    Der Verordnungsgeber hat dabei den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631 [BVerwG 16.02.1998 - 11 B 5/98] ) nicht überschritten.

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Verordnungsgeber einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet hätte (BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631 [BVerwG 16.02.1998 - 11 B 5/98] ).

  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 22 A 04.40061

    Klageänderung; Sachdienlichkeit Anspruch von Nachbarn auf Widerruf

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048
    Dies stimmt ferner mit den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Verfahren 22 A 04.40061, betreffend den Forschungsreaktor München II, überein.

    Dort wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mitgeteilt, dass bei den zuständigen Aufsichtsbehörden Einigkeit darüber bestehe, dass ein gezielter Flugzeugabsturz nicht in die verwaltungsinterne Richtlinie für den Schutz von Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren gegen Störungen oder sonstige Einwirkungen Dritter aufzunehmen sei (vgl. auch BayVGH vom 28.7.2005 - Az. 22 A 04.40061 , S. 7).

    Die Überarbeitung der genannten Richtlinie nach den Terroranschlägen in den USA vom 11. September 2001 hat daran nichts geändert, obwohl - wie dem Verwaltungsgerichtshof aus dem genannten Verfahren bekannt ist - nunmehr bei potenziellen Tätern Selbstmordbereitschaft unterstellt wird ( BayVGH vom 28.7.2005 - Az. 22 A 04.40061 , S. 9).

    Zudem ist die Entwicklung seit dem 11. September 2001 in die Richtung fortgeschritten, dass sich der internationale Terrorismus in der Regel "weiche", schwer zu schützende Ziele aussucht, wie insbesondere im Verfahren 22 A 04.40061 von der Genehmigungsbehörde herausgestellt wurde (vgl. BayVGH vom 28.7.2005 - Az. 22 A 04.40061 , S. 7).

  • VGH Bayern, 30.09.1997 - 22 A 96.40044
    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048
    Der Verwaltungsgerichtshof verweist insofern auf seine bisherige Rechtsprechung (BayVGH vom 30.9.1997 - Az. 22 A 96.40044 u.a., S. 12 ff.).

    Zudem sind vor allem die festgelegten Flugrouten für die Größe des Risikos maßgeblich, nicht dagegen die Zunahme der Flugbewegungen als solche (BayVGH vom 30.9.1997- Az. 22 A 96.40044 u.a., S. 12 ff.).

  • BVerwG, 15.02.2000 - 11 B 58.99

    Divergenzrüge; Verfahrensrüge; Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048
    Es sind dem BfS auch keine neuen Erkenntnisse, die für die Risikobewertung relevant sind, bei der Genehmigungserteilung unbekannt gewesen, was auf ein Ermittlungsund Bewertungsdefizit hindeuten würde ( BVerwG vom 15.2.2000 - Az. 11 B 58.99 ).

    Er darf ferner je nach den Umständen des Einzelfalls für glaubhaft halten, dass die Genehmigungsbehörde über ein nicht aktenkundiges "präsentes Vorwissen" verfügt hat (BVerwG vom 9.2.2000 - Az. 11 B 58.99).

  • BVerwG, 05.04.1989 - 7 B 47.89

    Anforderungen an eine Klage auf Widerruf einer atomrechtlichen Genehmigung zum

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048
    Wenn der Gesetzgeber die Forderung aufstellen wollte, dass auch theoretische, abstrakte Möglichkeiten der Schädigung ausgeschlossen sein sollen, dann müsste er den weiteren Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen überhaupt untersagen (BVerwG vom 5.4.1989, NVwZ 1989, 1170/1171 [BVerwG 05.04.1989 - BVerwG 7 B 47/89] ); dies hat er jedoch nicht getan.

    Wenn der Gesetzgeber die Forderung aufstellen wollte, dass auch theoretische, abstrakte Möglichkeiten der Schädigung ausgeschlossen sein sollen, dann müsste er den weiteren Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen überhaupt untersagen (BVerwG vom 5.4.1989, NVwZ 1989, 1170/1171 [BVerwG 05.04.1989 - BVerwG 7 B 47/89] ); dies hat er jedoch nicht getan.

  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

  • BVerwG, 05.01.2005 - 7 B 135.04

    Standort-Zwischenlager; Interimslager; Castor-Behälter; Drittschutz;

  • OVG Niedersachsen, 07.10.1994 - 7 L 3548/93

    Nachbarklage; Darlegungslast; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40010

    Standort-Zwischenlager

  • BVerwG, 09.02.2005 - 7 B 160.04

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde;

  • OVG Berlin, 05.06.1990 - 2 A 2.85

    Bevölkerungsschutz; Dosierungsgrenzwerte; Strahlenschutzverordnung; Kernreaktor;

  • VGH Bayern, 11.11.2004 - 22 A 03.40010
  • VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026

    Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden

    3.3.1.1 Ob unbeabsichtigte Flugzeugabstürze unter § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG fallen (so BayVGH, U.v. 2.1.2006 - 22 A 04.40016 - ZUR 2006, 427 = juris Rn. 31; U.v. 12.1.2006 - 22 A 03.40048 - juris Rn. 40; VGH BW, U.v. 30.10.2014 - 10 S 3450.11 - ZUR 2015, 103 = juris Rn. 83 ff., 101; Näser in Theobald/Kühling, Energierecht, Stand August 2023, § 6 AtG Rn. 203, 204) oder dem Bereich der Störmaßnahmen und sonstigen Einwirkungen Dritter zuzuordnen sind (so BVerwG, U.v. 19.1.1989 - 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185 = juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 20.12.2018 - 22 A 17.40004 - juris Rn. 115 ff., 120; Leidinger in Frenz, Atomrecht, 2. Aufl. 2024, § 7 AtG Rn. 207), ist umstritten.
  • VGH Hessen, 04.07.2012 - 6 C 824/11

    Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Erhebung eines Zivilprozesses

    Die vom Beklagten - nachträglich - hierzu ins Feld geführten Aspekte der Vorsorge gegen Erdbeben (vgl. zu dieser Problematik bereits BVerwG, Urteil vom 9. September 1988 - 7 C 3.86 -, BVerwGE 80, 207, "Mülheim-Kärlich") oder der Überflutung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen durch Hochwasser oder eine Springflut (vgl. Nieders. OVG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 7 KS 215/03 -, DVBl 2011, 115, "Zwischenlager Unterweser"; Bay. VGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - 22 A 03.40048 - u.a. -, juris, "Zwischenlager Niederaichbach") wurden nämlich bereits im Genehmigungsverfahren ausführlich behandelt und von der Aufsichtsbehörde nachträglich in keiner Weise relativiert.
  • VGH Hessen, 27.02.2013 - 6 C 825/11

    Stilllegung eines Kernkraftwerks

    Die vom Beklagten - nachträglich - hierzu ins Feld geführten Aspekte der Vorsorge gegen Erdbeben (vgl. zu dieser Problematik bereits BVerwG, Urteil vom 9. September 1988 - 7 C 3.86 -, BVerwGE 80, 207, "Mülheim-Kärlich") oder der Überflutung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen durch Hochwasser oder eine Springflut (vgl. Nieders. OVG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 7 KS 215/03 -, DVBl 2011, 115, "Zwischenlager Unterweser"; Bay. VGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - 22 A 03.40048 - u.a. -, juris, "Zwischenlager Niederaichbach") wurden nämlich bereits im Genehmigungsverfahren ausführlich behandelt und von der Aufsichtsbehörde nachträglich in keiner Weise relativiert.
  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40017

    Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im

    Gegenstand der Anfechtungsklagen Az. 22 A 03.40048 und 22 A 03.40049 war die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus den Kernkraftwerken Isar 1 und Isar 2 im Standort - Zwischenlager in Niederaichbach, die das Bundesamt für Strahlenschutz der Beigeladenen unter dem 22. September 2003 erteilt hatte.

    Die Anfechtungsklagen Az. 22 A 03.40048 und 22 A 03.40049 wurden vom Verwaltungsgerichtshof gemeinsam verhandelt und entschieden.

    Die Beklagte beantragte mit zwei Anträgen unter dem 18. März 2009 die gerichtliche Festsetzung der ihr in den Verfahren Az. 22 A 03.40048 und 22 A 03.40049 entstandenen notwendigen Aufwendungen in Höhe von 2.963,58 Euro und 3.373,75 Euro.

    Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs setzte mit einem einzigen Kostenfestsetzungsbeschluss vom 21. Juli 2009 in den Verfahren Az. 22 A 03.40048 und 22 A 03.40049 die zu erstattenden Kosten auf lediglich 1.383,54 Euro und 2.421,51 Euro fest.

    Die Beklagte möchte zum einen erreichen, dass über ihre getrennten Kostenfestsetzungsanträge in den Verwaltungsstreitsachen Az. 22 A 03.40048 und 22 A 03.40049 durch separate Kostenfestsetzungsbeschlüsse entschieden wird und nicht in einem einzigen Beschluss.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 6/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    vgl. zum zufälligen Flugzeugabsturz auch Bay. VGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - 22 A 03.40048, 22 A 03.40049 -, juris Rn. 40.
  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 22 A 17.40004

    Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ihn im Urteil vom 12. Januar 2006 als (zwar) auslegungsüberschreitendes, aber (wohl) als ein dem Anwendungsbereich von § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG unterfallendes Ereignis behandelt (BayVGH, U.v. 12.1.2006 - 22 A 03.40048 u.a. - juris Rn. 40: "Störfall durch zufälligen Flugzeugabsturz"); ebenso wohl der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Urteil vom 30. Oktober 2014 (vgl. VGH BW, U.v. 30.10.2014 - 10 S 3450/11 - juris Rn. 83 ff., 101).
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2457/06

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen atomrechtliche Genehmigung zur

    b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Januar 2006 - 22 A 03.40049 -,.
  • VGH Bayern, 11.04.2016 - 22 ZB 15.2484

    Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen (Betriebsunterlagen eines

    Nicht öffentlich auszulegen sind im Genehmigungsverfahren dagegen solche Angaben, die Maßnahmen zum Schutz der Anlage und ihres Betriebs gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter beschreiben (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 3 AtVfV einerseits, § 6 Abs. 1 und 2 AtVfV andererseits); dies beruht vor allem auf Sicherheitserwägungen (BayVGH, .U. v. 12.1.2006 - 22 A 03.40048 und -.40049, juris Rn. 106 m. w. N.).
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